Die neue Richtlinie für den cybersicheren Betrieb von Informationssystemen (NIS2) wird in Kürze in deutsches Recht umgesetzt und ist dann für deutsche Unternehmen verbindlich. Der Maschinenbau ist im Anwendungsbereich für sonstige kritische Sektoren aufgenommen worden und ist damit direkt von der NIS2 erfasst. Auf alle betroffenen Unternehmen kommen damit zahlreiche neue Cybersicherheitspflichten zu (mehr dazu hier: https://unternehmen-cybersicherheit.de/vorbereitung-auf-nis2-diese-cybersicherheitspflichten-kommen-auf-maschinenbau-unternehmen-zu/).
Laut der aktuellen VDMA-Studie „Industrial Security und Produktpiraterie 2024“ haben sich bisher viele VDMA-Mitgliedsunternehmen noch nicht mit ihrer NIS2-Betroffenheit auseinandergesetzt oder schätzen diese sogar falsch ein. Von den im Rahmen der Studie befragten Firmen gab rund ein Drittel (35 Prozent) an, noch nicht geprüft zu haben, ob sie in den Anwendungsbereich von NIS2 fallen. 65 Prozent haben zwar eine Überprüfung vorgenommen, sind dabei aber nicht immer zum richtigen Ergebnis gekommen. 24 Prozent der Befragten gehen davon aus, nicht von NIS2 betroffen zu sein. Wie eine Gegenprüfung durch den VDMA ergab, lag dabei jedoch ein großer Teil der Unternehmen (über 70 Prozent) falsch.
„Die NIS2-Betroffenheit liegt tatsächlich bei rund 90 Prozent aller Firmen. Hier müssen die Unternehmen aufpassen, dass sie sich nicht fälschlicherweise aus der Verantwortung nehmen“, erklärte Steffen Zimmermann, Leiter VDMA Competence Center Industrial Security.“
Die Pressemitteilung des VDMA zur Studie „Industrial Security und Produktpiraterie 2024“ finden Sie hier: https://www.vdma.org/viewer/-/v2article/render/91759817
Bildnachweis: konstakorhonen / Shutterstock
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