Ende März 2025 wurde die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ziel eines Hackerangriffs. Eine Mitarbeiterin eines Jobcenters in Nordrhein-Westfalen hatte zunächst Unstimmigkeiten auf einem Konto eines verstorbenen Kunden bemerkt. Bei einer anschließenden Überprüfung stellte die BA zahlreiche unautorisierte Zugriffe fest und erstattete Strafanzeige.
Den Ermittlungen zufolge versuchten die Täter, sich Zugang zu mehr als 20.000 Nutzerkonten zu verschaffen. In etwa 1.000 Fällen gelang es ihnen, in mehr als 150 Fällen änderten sie die hinterlegten Bankverbindungen, um staatliche Zahlungen umzuleiten. Dank der schnellen Gegenmaßnahmen der BA blieb der finanzielle Schaden mit etwa 1.000 Euro gering.
Nun haben die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und das Fachkommissariat „Ermittlungen Cybercrime“ (ECC) der Kriminalpolizei Nürnberg acht Tatverdächtige im Alter von 36 bis 61 Jahren ermittelt. Bei Hausdurchsuchungen in zehn Objekten in mehreren Bundesländern am 8. Oktober 2025 wurden Datenträger, Waffen, Betäubungsmittel und Bargeld sichergestellt. Den Strafverfolgungsbehörden zufolge bestehen eindeutige Hinweise auf die Beteiligung der Beschuldigten am Cyberangriff.
Gegen die Verdächtigen wird unter anderem wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs ermittelt. Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft dauern an.
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